FAQs zur schulpraktischen Ausbildung (Übungsphase 1+2 Mag.; Modul BA4.1+4.2 BA Lehramt)

Info-Blätter zu den einzelnen Phasen:

Einführungsphase + Übungsphase 1 bzw. BA 4.1: Plakat-AnmeldungEP_ÜP1-BA4.1-2015_16

Übungsphase 2 bzw. BA 4.2: Plakat-AnmeldungÜP2-BA4.2-2016

Häufig gestellte Fragen:

1. An wen richtet sich das hier genannte Schulpraktikum?
Mag.-Studium: Studierende im Magister Studium können das Einführungsphase + Übungsphase 1/2 ab dem 2. Studienabschnitt absolvieren.
BA-Lehramt: Studierende im BA Lehramt Studium können/sollen das Modul BA4.1 und BA4.2 im 5. und 6. Semester absolvieren.

2. Muss ich bereits zur Anmeldung die Voraussetzungen laut Studienplan erfüllen?
Nein. Die Voranmeldung im Januar/Februar ist nur eine Vorerhebung. Dennoch ist die Voranmeldung insofern verbindlich, dass nur diejenigen bei der finalen Anmeldung nächsten Juni sicher berücksichtigt werden können, die sich auch vorangemeldet haben. Anhand dieser Erhebung findet die Kursplatz-Planung statt.

3. Was sind die Voraussetzungen laut Studienplan?
Mag.-Studium: In den meisten Unterrichtsfächern muss zur finalen Anmeldung (Frist Mitte Juli 2015) der 2. Studienabschnitt (im betreffenden Unterrichtsfach) nachgewiesen werden.
BA-Lehramt: Modul BA2 ist Voraussetzung (Lehrer/innenrolle erkunden – Unterricht beobachten).

4. Müssen auch Mag. Studierende die „Einführungsphase + Übungsphase 1“ und „Übungsphase 2“ in 2 unterschiedlichen Semestern (WS und SoSe) belegen?
Dies könnte sein. Die „Einführungsphase + Übungsphase 1“ wird zukünftig voraussichtlich nur noch im Wintersemester angeboten, die „Übungsphase 2“ voraussichtlich nur noch im Sommersemester. Endgültig wird dies aber anhand der Anmeldezahlen entschieden. Wenn es möglich sein sollte, wird der bisherige Modus beibehalten.

5. Was ist gemeint, wenn „nach Studienerfolg“ gereiht wird?
Maßgeblich sind die absolvierten ECTS im Semester. Hier finden die Regelungen des neuen BA-Lehramt Curriculums Anwendung. Der Anmelde-Zeitpunkt ist jedenfalls nicht ausschlaggebend.

6. Wenn ich nur noch die Übungsphase 2 noch absolvieren muss, die Einführungsphase + Übungsphase 1 aber bereits absolviert habe/gerade absolviere; wofür muss ich mich anmelden?
Wenn du nur die Übungsphase 2 noch benötigst, meldest du dich zur „Voranmeldung zur Übungsphase 2 oder Praktikum BA 4.2 im SS 2016″ in PlusOnline an.
Falls aufgrund der Anmeldezahlen es doch möglich sein, dass eine Übungsphase 2 bereits im Wintersemester durchgeführt werden kann (ist aber aktuell nicht geplant).

7. Wie sieht die Anmeldung für das Schulpraktikum aus, wenn ich ein Erweiterungsstudium mache (also 3x Übungsphase brauche)?
Diese Information ist bei der School of Education angefragt; sobald es neue Infos gibt, werden wir diese Sektion updaten.

8. Ist bereits vorhersehbar, wann die Schulbesuche sein werden?
Nein, die Zeiteinteilung erfolgt erst, sobald die erste Einheit mit den BetreuungslehrerInnen stattgefunden hat.

9. Wenn ich mich vorangemeldet habe, bis Juli 2015 aber trotzdem nicht die Voraussetzungen erfülle, kann ich trotzdem teilnehmen?
Die Voranmeldung ist nur zur Erhebung der ungefähren Zahlen. Wenn du also planst, bis Mitte Juli die Voraussetzungen zu erfüllen melde dich unbedingt an. Wenn du diese aber wider Erwartungen nicht schaffst, so kannst du dich nicht final anmelden. Dies würde bedeuten, dass du dich erst wieder für das Studienjahr 16/17 anmelden und die schulpraktischen Phasen dort absolvieren.

10. Muss ich mich für beide Fächer anmelden?
Ja, die Anmeldung sollte für beide Fächer direkt im Januar erfolgen. Ein Fach für die Übungsphase 1/BA4.1; ein Fach für die Übungsphase 2/BA4.2

11. Macht es einen Unterschied, in welchem Fach ich mich für welche Phase anmelde?
Nein, du kannst frei wählen, in welchem Fach du die BA4.1 machst und in welchem die BA4.2
Wenn du noch weitere Fragen dazu hast, schreib uns einfach und wir ergänzen die Fragenliste.

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