Achtung: die wichtigsten Änderungen im Prüfungsrecht an der Universität Salzburg in den letzten Monaten zusammengefasst!

Inhalt: die wichtigsten Änderungen in der Satzung der Universität Salzburg und Änderungen im Universitätsgesetzt 2002

Änderungen in der Satzung der Universität Salzburg (bereits in Kraft getreten):

  1. Einführung einer Prüfungssperre bei Nicht-Erscheinen zur Prüfung: Wer sich zu einer Prüfung anmeldet, nicht abmeldet und am Ende nicht erscheint kann wird für die nächsten Prüfungstermine innerhalb der nächsten 40 Tage gesperrt. (Änderung im Januar 2016 bereits berücksichtigt) (Ausnahme:
    Wenn dargelegt werden kann, dass wichtige und unvorhersehbare Gründe vorlagen, tritt die Regelung nicht in Kraft; dies liegt im Ermessen der Lehrveranstaltungsleitung bzw. kann im Vizerektorat dargelegt werden)
  2. Abmeldungen zu Lehrveranstaltungsprüfungen müssen bis spätestens 48 Stunden vorher erfolgen
  3. Vorher war nicht klar, wie lange man sich von einer Prüfung wieder abmelden darf. Unter Umständen konnte man sich schon recht früh nicht mehr von einer Prüfung abmelden. Ab jetzt ist die Abmeldung verbindlich bis 48 Stunden vor der Lehrveranstaltungsprüfung jedenfalls möglich, bei anderen Prüfungen (z.B. Diplomprüfung) sind es 7 Tage. Diese Frist müssen von Professoren eingeräumt werden, gleichzeitig darf sie nicht unterschritten werden. (Siehe Punkt 1.)
  4. Vorher war nicht definiert, wie lange vor einer Prüfung die Prüfungstermine bekannt gegeben werden müssen. Ab jetzt sind Prüfungstermine mind. 2 Wochen vor der Prüfung bekannt zu geben.
  5. Bei Änderungen von Studienplänen soll (von der Uni) darauf Acht gegeben werden, dass Studierende möglichst unter ihrem alten Studienplan das Studium zu Ende führen können.
  6. Es gibt nun eine Empfehlung, dass 90% Anwesenheitspflicht nicht überschritten werden soll bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen. (Anmerkung: dies ist nur eine Empfehlung und keine harte Grenze. Jedoch könnt ihr euch auch bei der STV melden, bzw. bei der LV-Leitung fragen, mit welcher Begründung von dieser offiziellen Universitätsempfehlung abgewichen wird -> im Zweifel hilft euch eure Studienvertretung)

Änderungen im Universitätsgesetz :

  1. STEOP wird gelockert: Die STEOP ist nicht länger zwangsläufig Voraussetzung zur Absolvierung anderer Prüfungen. Es kann im Curriculum separat festgelegt sein, dass bis zu 22 ECTS an Prüfungen und (prüfungsimmanente) Kurse auch OHNE absolvierte STEOP Prüfungen geschrieben und belegt werden können.
  2. Ab jetzt (bereits am 1.1.2016 in Kraft getreten): 4 Antritte auch im Rahmen der STEOP sind möglich. Bisher konntet ihr bei der STEOP nur 3 mal antreten, bevor ihr vom Studium gesperrt wart. Dies ist nun entschärft. Dies bedeutet auch: erst bei letzten Prüfungsantritt (4. Antritt) müsst ihr in die kommissionelle Prüfung.
  3. Aufnahmeprüfungen: Recht auf kostenfreie Vorbereitungsmaterialien für Aufnahmeprüfungen (z.B. Psychologie); Recht auf Einsichtnahme von Aufnahmeprüfungen.
  4. (bereits am 1.1.2016 in Kraft getreten) Einsichtnahme von Prüfungen: Zusätzlich zum Recht auf Kopien habt ihr nun das Recht, direkt vor Ort Fotos von der Prüfung zu machen. Weiterhin ausgenommen: Multiple-Choice-Prüfungen dürfen weiterhin nicht kopiert oder fotografiert werden (aber eingesehen werden).

Für Fragen könnt ihr euch gerne an eure STV Anglistik & Amerikanistik wenden.

Autor: Maximilian Wagner
(Studiert Lehramt Englisch/Geographie und BA Politikwissenschaft an der Uni Salzburg;
Ehemals: stv. Vorsitzender ÖH Salzburg, Vorsitzender Fakultätsvertretung KGW, Fakultätsvertretung Naturwissenschaften
Aktuell: Vorsitzender STV Anglistik & Amerikanistik; stv. Vorsitzender STV Geographie; STV Politikwissenschaft)

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Hintergrundinfos:

Was ist eine Satzung und warum ist sie so wichtig?

Die Satzung sind quasi die selbstauferlegten Regeln einer Universität. Das Universitätsgesetz regelt zwar grundlegende Dinge, überlässt aber viele Details den einzelnen Universitäten. Deshalb sind in einer Satzung zusätzliche Dinge zu Prüfungsrecht, Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldung und vieles mehr geregelt.

Wer ist davon betroffen?

Neben dem Bundesgesetz Universitätsgesetz, welches für alle Unis in Österreich gilt, ist die Satzung das ‚höchste’ rechtliche Dokument an einer einzelnen Universität. In diesem Fall ist es also das höchste rechtliche Dokument der Universität Salzburg, betrifft damit jeden Studierenden der Universität Salzburg und auch jeden Bediensteten der Universität in Lehre und Forschung.
Was in der Satzung festgelegt ist, kann auch juristisch eingefordert werden.

Alle Angaben ohne Gewähr – Originaltexte sind verlinkt

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