Stolperfalle STEOP: Alle Regelungen im Detail erklärt

In der Prüfungszeit tauchen wieder viele Fragen auf. Doch gerade zu Studienbeginn im ersten Semester wird kaum etwas häufiger gefragt als „Wie ist das mit der STEOP?“ bzw. „Was passiert, wenn ich die nicht bestehe?“. Besonders im neuen Lehramt BA 2016 kommen häufig Fragen, auch weil die STEOP sich ja über mehrere Unterrichtsfächer erstrecken und die Regelungen bzw. die zu bestehenden STEOP Lehrveranstaltungen von Fach zu Fach unterschiedlich sind. Daher sind hier die wichtigsten Dinge erklärt, die ihr wissen müsst (als eigener Bereich weiter unten).

  1. Eine kleine Einführung:
    Die sog. STEOP – ausgeschrieben die „Studieneingangs- und Orientierungsphase“ ist Teil jedes BA Studiums und Diplomstudiums (z.B. Jus) – mit Ausnahme von Psychologie wo es keine STEOP gibt. Die genaue Regelung besagt: „Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen“.
    Die STEOP besteht dabei aus mindestens 2 Vorlesungen (oder Vorlesung mit Übung, VU), die 8 ECTS oder mehr umfassen (also fast mind. 1/3 des ersten Semesters vom Arbeitsaufwand ausmachen). Erst nach Absolvierung ALLER vorgesehenen STEOP Prüfungen in deinem Studienplan zählt die STEOP insgesamt als bestanden. Die „halbe STEOP zu haben“ also einen Teil der STEOP Vorlesungen erfolgreich bestanden zu haben  bedeutet im Endeffekt weiterhin: die STEOP gilt trotzdem als noch nicht bestanden!
    Die STEOP ist also Voraussetzung für das Ablegen weiterer Prüfungen – und daher eben so wichtig im ersten Semester.
    Wer also die STEOP in das 2. Semester hineinzieht oder auf die zu leichte Schulter nimmt (und nicht positiv ist in den ersten beiden Prüfungsterminen z.B.) steht schnell im Studium still und kann keine weiteren Studienleistungen erbringen – solange bis die STEOP dann absolviert ist. Sobald die STEOP im Gesamten absolviert ist, fällt diese Beschränkung sofort und du brauchst dir darüber keine Gedanken mehr machen.
  2. Das Vorziehen von ECTS vor dem Absolvieren der STEOP
    In den neueren Curricula (2016) gibt es häufig eine Ausnahme: bis zu 22 ECTS können auch vor Absolvierung der STEOP erbracht werden. Doch wichtig: dies kann im Curriculum stehen, muss aber nicht (und falls nicht gibt es keine vorzeigbaren ECTS; die STEOP muss vor allen anderen Prüfungen absolviert werden ohne Ausnahme). Zusätzlich: diese bis zu 22 ECTS können auch auf bestimmte Kurse/Vorlesungen/Prüfungen beschränkt sein – dort kann man dann nur eben jene Kurse/Vorlesungen/Prüfungen auch ohne STEOP belegen oder die Prüfung schreiben.

    Als Beispiel die Regelung aus dem BA Germanistik 2016 Studienplan bzgl. STEOP und vorziehbarer ECTS
  3. Was zählt alles in diese bis zu 22 vorziehbaren ECTS in der STEOP (wenn es der Studienplan vorsieht)?
    Zu Beginn des ersten Studiensemesters hat natürlich noch niemand die STEOP. Trotzdem starten zu Semesterbeginn bereits prüfungsimmanente Kurse (Kurse mit Anwesenheitspflicht, wo mehrere Prüfungsleistungen über das Semester hinweg erbracht werden müssen; z.B. Proseminare, Übungen, Sprachkurse, etc.). Da die Prüfung in diesen prüfungsimmanenten Kursen bereits in der ersten Kurseinheit beginnt und sich über das ganze Semester zieht, zählen alle Kursanmeldungen (bis auf Anmeldungen zu Vorlesungen, VO,  oder Vorlesung mit Übung, VU) bereits zu diesen vorziehbaren 22 ECTS. Vorlesungsanmeldungen von Nicht-STEOP Vorlesungen sind müssen nicht dort einberechnet werden – wenn du jedoch die Prüfung zu einer (nicht-STEOP-)Vorlesung bereits machst, bevor deine STEOP abgeschlossen ist, hast du aber auch dort ECTS vorgezogen, sobald du ein positives Prüfungsergebnis eingetragen bekommst.
    Wichtig: Auch die Anmeldung für prüfungsimmanente Kurse (z.B. PS/UE/SK) im Sommersemester muss dazugezählt werden, wenn die STEOP bei der Kursanmeldung noch nicht abgeschlossen ist.
  4. Kann es Probleme bei der Kursanmeldung für das 2. Semester kommen?
    Wer bis hierher aufmerksam gelesen hat wird feststellen, wie wichtig es ist die STEOP möglichst frühzeitig zu bestehen. Daher solltest du auf jeden Fall direkt den ersten angebotenen Prüfungstermin für STEOP Vorlesungen auch wahrzunehmen. Oftmals sind die Prüfungstermine auch schon vor Semesterende, damit du zumindest die Chance hast, zwei mal anzutreten vor der Kursanmeldung für das nächste Semester. Zu Problemen kommt es nur, wenn du die ersten Prüfungstermine verstreichen lässt und vielleicht erst im Sommersemester die STEOP abschließt, oder bei den ersten beiden Terminen nicht positiv bist. Wer beim ersten Termin aller STEOP Prüfungen antritt und besteht hat sicher keine Probleme.
  5. Tipps gegen Fallstricke:
    – Wer sich zu einer Vorlesungs-Prüfung (egal ob STEOP oder nicht-STEOP) anmeldet, jedoch ohne Abmeldung nicht erscheint, wird für 40 Tage für weitere Prüfungsantritte eben dieser Vorlesung gesperrt. Besonders in der STEOP kann dies Probleme bedeuten; wer zum ersten Termin angemeldet ist, sich nicht abmeldet und nicht erscheint, kann dann meist auch nicht den zweiten Termin wenige Wochen später wahrnehmen.
    – Frühzeitig auch zur Prüfung anmelden, sobald eine Prüfungsanmeldung möglich ist: manche Prüfungen sind von der Teilnehmerzahl beschränkt – aus administrativen Gründen oder weil der Raum nur einer bestimmten Personenanzahl Platz bietet.
    – Bei anderen nicht-STEOP Vorlesungen kannst du vielleicht auch erst den zweiten oder dritten Termin wahrnehmen. Damit hast du mehr Lernzeit für die STEOP Prüfungen, erreichst dann aber trotzdem die empfohlenen ECTS für das erste Semester. Die STEOP sollte aber unbedingt Priorität haben.

STEOP Regelung im Lehramt:

Im Lehramt studierst du immer eine Kombination zweier Unterrichtsfächer. Die STEOP ist daher folgendermaßen aufgeteilt:
1x STEOP Vorlesung im ersten Unterrichtsfach (3 ECTS)
1x STEOP Vorlesung im zweiten Unterrichtsfach (3 ECTS)
2x STEOP Vorlesungen in den Bildungswissenschaften (4 ECTS)

Hervorzuheben ist hier besonders die Bildungswissenschaft. Denn obwohl nur eine Vorlesungen klar als „STEOP“ im Studienplan gekennzeichnet ist, gibt es hier eine Sonderregelung:

Zusätzlich zur klar gekennzeichneten Vorlesung „Einführung in erziehungswissenschaftliches Denken STEOP“ muss noch eine der folgenden Veranstaltungen positiv absolviert werden, damit alles erfüllt ist:

UV Theorien, Konzepte und Kategorien der Bildungswissenschaften, inkl. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
oder
UV Entwicklung und Lernen im Kinder- und Jugendalter mit besonderer Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Sozialisation
oder
VU Pädagogische Psychologie für Schule und Unterricht

About maximilian.wagner@stud.plus.ac.at

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